Dieser wunderschöne Labradorit – Edelsteinanhänger soll eine ausgleichende und beruhigende Wirkung haben. Er gilt als der ideale Stein für hochsensible Menschen.
Es ist fast unmöglich, die Schönheit dieses Steines fotografisch festzuhalten, da sich der wundervolle blaue Schimmer erst mit dem Drehen des Steines offenbart! Ich habe mein Bestes gegeben und hoffe, du bekommst dennoch einen kleinen Eindruck davon!
Geschichtliches & Mythisches über den Labradorit
Der relativ junge Heilstein Labradorit wurde erst Ende des 18. Jahrhunderts erstmals im kanadischen Labrador entdeckt. Daher stammt auch sein Name. Seine Schönheit und einzigartiger Glanz machten ihn jedoch schnell bekannt und schon bald entdeckte man auch seine Kräfte.
Eigenschaften des Labradorit
Der Labradorit gilt als Schutzstein, der negative Energien absorbieren und die Fantasie und Kreativität anregen soll. Des Weiteren steht der Labradorit für die Erlangung einer positiven Lebenseinstellung und neuen Sichtweisen auf die Dinge. Auf die Psyche kann er eine ausgleichende, beruhigende Wirkung haben. Er eignet sich ausgesprochen gut als Meditationsstein und ist hervorragend für hochsensible Menschen geeignet, die sich in überfüllten Orten oder Räumen befinden müssen.
Pflege des Labradorit-Anhängers
Entladen: unter fließendem Wasser
Aufladen: auf Bergkristall
Disclaimer:
Die Wirkungen der hier zum Verkauf stehenden Edelsteine, Mineralien und Kristalle sind wissenschaftlich nicht nachgewiesen oder medizinisch anerkannt. Die zur Verfügung gestellten Infos sind Weitergabe von Meinung nach Recherche einschlägiger Literatur über sogenannte Heilsteine – insbesondere von “Das große Lexikon der Heilsteine” von Dieter Stephan und David Aschberg. Die Steine ersetzen keine medizinische oder psychologische Behandlung. Ernsthafte Krankheiten solltest du bitte einem fähigen Arzt vorstellen und von diesem behandeln lassen. Vor Nutzung der Edelsteine solltest du im Zweifelsfall ebenfalls deinen Arzt zurate ziehen. Ein Heilungserfolg kann nicht garantiert werden und deshalb stellen eventuell aufgeführte Wirkungen der Edelsteine kein Heilversprechen im Sinne des HWG (HWG = Heilmittelgesetz) dar.